Erfüllt inoxision ARCHIVE die gesetzlichen Anforderungen ?
Eine pauschale Aussage welche gesetzlichen Anordnungen an ein Archivierungssystem gestellt werden kann nicht getroffen werden.
Die Anforderungen sind abhängig vom Einsatzbereich der Archivierungslösung und den zu archivierenden Daten.
Die Anforderungen für Archivsysteme im kaufmännischen Umfeld sind in Deutschland z.B. u.a. im Handelsgesetzbuch (§§239, 257 HGB), der Abgabenordnung (§§146, 147 AO) und in den GoBD festgehalten.
Ein ausführlicher Artikel hierzu findet sich beispielsweise auch in der deutschen Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit (siehe z.B. Tz6 und Tz8 der GoBS).
Generell ist festzuhalten, dass von den Behörden keine generelle Freigabe bzw. Zertifizierung von Archivsystemen vorgenommen wird, da die entsprechenden Anforderungen nicht nur an die Software sondern auch die Organisationsstruktur im Unternehmen gestellt werden.
Eine gesetzeskonforme Lösung entsteht also einerseits durch eine Software die in der Lage ist die softwareseitigen Anforderungen zu erfüllen und einer entsprechenden Organisationsstruktur im Unternehmen. Im Zweifelsfall sollte hier immer Rücksprache mit dem jeweiligen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer genommen werden.
Mit inoxision ARCHIVE können bei entsprechender Konfiguration die softwareseitigen Anforderungen an ein Archivsystem erfüllt werden.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.